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Bauherrenvertretung

Die Interessen des Bauherrn. Konsequent vertreten.

Technische und organisatorische Projektvertretung für Eigentümer, Immobiliengesellschaften, Family Offices und institutionelle Auftraggeber.

Bauprojekte sind Verhandlungssache: Anforderungen, Offerten, Werkverträge, Nachträge, Abnahmen.

Wer diese Verhandlungen nicht führt, verliert sie — meist nicht in einer grossen Auseinandersetzung, sondern in vielen kleinen Zugeständnissen. ACTA übernimmt diese Arbeit auf Ihrer Seite: Wir definieren die Anforderungen, vergeben im Wettbewerb, prüfen jede Rechnung gegen den Werkvertrag und berichten strukturiert nach BKP. Sie treffen die Entscheide — auf Grundlagen, die belastbar sind.

Der Bauherr behält die Kontrolle, ohne jedes technische Detail selbst überwachen zu müssen.

Leistungsumfang

Unsere Aufgaben als Bauherrenvertretung

  • Steuerung der Planer und Fachplaner
  • Steuerung der Unternehmer
  • Kontrolle von General- und Totalunternehmern
  • Kostenkontrolle nach BKP
  • Termincontrolling
  • Qualitätskontrolle
  • Entscheidungsmanagement für den Bauherrn
  • Reporting an Eigentümer, Geschäftsleitung oder Gremium
  • Vertrags- und Nachtragskontrolle
  • Abnahmen
  • Mängelmanagement und Garantieverfolgung
Wirkung

Wo die Bauherrenvertretung den Unterschied macht

Bei GU- und TU-Verträgen

Ein GU-Vertrag verlagert Risiko, aber nicht Kontrolle. Wir prüfen Leistungsbeschrieb, Ausbaustandard, Nachtragsvoraussetzungen und Zahlungsplan — vor der Unterschrift, und danach bei jeder Forderung.

Bei Sanierungen im bewohnten Objekt

Mieterkommunikation, Etappierung, Lärmfenster und Ersatzlösungen entscheiden über Ertragsausfall und Streit. Das gehört in die Planung, nicht in die Ausführung.

Bei Gremien und Stiftungsräten

Entscheide müssen nachvollziehbar dokumentiert sein. Unser Reporting ist so aufgebaut, dass es unverändert in eine Sitzungsvorlage übernommen werden kann.

Unabhängigkeit

Warum wir prüfen dürfen

ACTA erbringt keine Bauleistungen, hält keine Beteiligungen an den im Projekt ausführenden Unternehmen und wird nicht an der Bausumme beteiligt. Das Honorar ist vom Bauvolumen entkoppelt — es gibt keinen wirtschaftlichen Anreiz, teurer zu bauen.

Für wen
Institutionelle Eigentümer, Anlagestiftungen, Immobiliengesellschaften, Verwaltungen, Family Offices, Stockwerkeigentümergemeinschaften, Unternehmen mit eigenen Immobilien, Gemeinden, anspruchsvolle private Bauherrschaften.
Honorar
Transparent nach Aufwand oder pauschal je Phase — ohne Beteiligung an Bausummen.
Norm
Projektführung nach SIA 102, Werkverträge nach SIA 118, Kostengliederung nach BKP.
Einstieg
Zu Projektbeginn oder in einem laufenden Projekt.
Ablauf

So übernehmen wir Ihr Projekt

01

Erstgespräch

Vorhaben, Ziele, Budgetrahmen — kostenlos und unverbindlich.

02

Projektanalyse

Bestand, Verträge, Risiken. Sie erhalten eine klare Standortbestimmung.

03

Mandat

Definierter Leistungsumfang, transparentes Honorar, klare Kompetenzen.

04

Führung

Wir steuern das Projekt und berichten Ihnen im vereinbarten Takt.

Weiter: Kosten- & Nachtragsmanagement · Ausschreibung & Vergabe · Projekt-Check

Nächster Schritt

Erstgespräch vereinbaren.

Ob geplantes Vorhaben oder laufendes Projekt — wir sagen Ihnen ehrlich, wo Sie stehen und was es braucht.

Erstgespräch vereinbaren →+41 76 737 15 60KOSTENLOS · UNVERBINDLICH · ANTWORT INNERT 24 H
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