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Kanton Zürich

Baumanagement im Kanton Zürich.

Projekt- und Bauleitung, Bauherrenvertretung und Kostenmanagement für Eigentümer, Verwaltungen und Projektorganisationen — vom Zürichsee bis Winterthur.

Der Kanton Zürich ist unser wichtigstes Tätigkeitsgebiet. Die meisten unserer Mandate liegen zwischen dem rechten Zürichseeufer, der Stadt Zürich und Winterthur.

Das ist kein Zufall: Hier liegt ein grosser Teil der Wohnliegenschaften aus den 1960er- bis 1980er-Jahren, die in den nächsten Jahren saniert werden müssen — Gebäudehülle, Gebäudetechnik, Bäder, Küchen, oft im bewohnten Zustand. Und hier sitzen die Eigentümer, Anlagestiftungen und Verwaltungen, die diese Sanierungen führen lassen, statt sie selbst zu führen.

Von unserem Sitz in Wangen SZ aus sind die Zürichsee-Gemeinden, die Stadt Zürich und das Zürcher Oberland innert einer Stunde erreichbar. Für Baustellenpräsenz an mehreren Tagen pro Woche ist das entscheidend.

Projektarten

Womit wir im Kanton Zürich zu tun haben

Gesamtsanierungen am Zürichsee

Mehrfamilienhäuser und Eigentumswohnungen in Erlenbach, Zollikon, Küsnacht, Männedorf: Gebäudehülle, Haustechnik, Innenausbau — meist im bewohnten Objekt, mit Etappierung und Mieterkommunikation.

Portfolios institutioneller Eigentümer

Wohnüberbauungen in Winterthur und Zürich im Eigentum von Anlagestiftungen und Immobiliengesellschaften: Dachsanierungen, Photovoltaik, Heizungsersatz, Instandsetzungen — mit Reporting, das gremientauglich ist.

Labor- und Spezialnutzungen

Umbauten in Forschungsgebäuden unter erhöhten Anforderungen an Sicherheit, Medienversorgung und Betrieb — bei laufender Nutzung der Nachbarräume.

Verfahren

Was im Kanton Zürich zu beachten ist

Baubewilligungen laufen über die kommunalen Baubehörden; je nach Objekt kommen kantonale Stellen dazu — etwa bei Gewässerabstand am See, bei Denkmalpflege oder Lärmschutz. Bei Sanierungen ohne Nutzungsänderung sind viele Massnahmen bewilligungsfrei oder im Meldeverfahren möglich; wo die Grenze liegt, klären wir früh mit der Gemeinde, bevor geplant wird.

Für Heizungsersatz und Gebäudehülle gelten die kantonalen Energievorschriften; Förderbeiträge setzen in der Regel einen GEAK Plus oder einen Energienachweis voraus. Wir erstellen die Nachweise oder koordinieren sie mit dem Fachplaner — und rechnen die Förderung von Anfang an in die Kostenprognose ein.

Gebiet
Zürichsee, Stadt Zürich, Winterthur, Glattal, Oberland
Präsenz
Baustellentage nach Vereinbarung, in der Regel innert einer Stunde vor Ort
Grundlagen
SIA 102 / SIA 118 / BKP / NPK · kantonale Energievorschriften · GEAK
Einstieg
Zu Projektbeginn oder in einem laufenden Projekt
Nächster Schritt

Projekt im Kanton Zürich besprechen.

Schildern Sie Objekt, Ort und Projektstand. Sie erhalten innert 24 Stunden eine erste fachliche Einschätzung — auf Wunsch mit Ortstermin.

Projekt besprechen →+41 76 737 15 60KOSTENLOS · UNVERBINDLICH · ANTWORT INNERT 24 H
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